36.Gerechtigkeit des Neides

By Friedrich von Logau

Written 1630-01-01 - 1630-01-01

Keine Straff ist außgesetzet

Auff deß Neides Gifft;

Denn er ist zu aller Zeit

Selbsten voll Gerechtigkeit,

Daß er meistens trifft,

Und sich durch sich selbst verletzet.