40.Dem Fürsten gebühret Gut und Blut
Written 1630-01-01 - 1630-01-01
Daß man sey der Obrigkeit schuldig Gut und Blut;
Diese Regel spannt man hoch, zwar sie ist auch gut;
Wann nicht wider Gut und Blut der bedrängten Unterthanen,
Sondern für ihr Gut und Blut Obrigkeit läst fliegen Fahnen.