40.Dem Fürsten gebühret Gut und Blut

By Friedrich von Logau

Written 1630-01-01 - 1630-01-01

Daß man sey der Obrigkeit schuldig Gut und Blut;

Diese Regel spannt man hoch, zwar sie ist auch gut;

Wann nicht wider Gut und Blut der bedrängten Unterthanen,

Sondern für ihr Gut und Blut Obrigkeit läst fliegen Fahnen.