59.Am 17 Sontage nach der h. Dreyfaltigkeit

By Friedrich von Logau

Written 1630-01-01 - 1630-01-01

Ob gleich Beruff und Stand pflegt Sabath-Tag zu halten,

Soll dennoch stets sein Amt das Christenthum verwalten.

Den Lastern ist geschafft zu halten Feyertag;

Der Tugend ist vergunt zu würcken, wann sie mag.