60.Blendung kümmt für Schändung
Written 1630-01-01 - 1630-01-01
Wer kürtzlich werden soll gestürtzet und geschändet,
Wird meistens zuvorher bethöret und geblendet.
Written 1630-01-01 - 1630-01-01
Wer kürtzlich werden soll gestürtzet und geschändet,
Wird meistens zuvorher bethöret und geblendet.