72.Eine statliche Mitgifft
Written 1630-01-01 - 1630-01-01
Deß Weibes grosse Gifft ist recht deß Mannes Gifft,
Die nicht den Leib so sehr, als seine Freiheit trifft.
Written 1630-01-01 - 1630-01-01
Deß Weibes grosse Gifft ist recht deß Mannes Gifft,
Die nicht den Leib so sehr, als seine Freiheit trifft.