Sonnet/ In eines mahlers konst-kammer oder Werckstäte:
Konst ohne geld vnd gonst ist donst vnd mag nicht gelten
Wo sie jhr geld nicht gilt vnd wo jhr gonst gebricht
Ist alle müh' vmbsonst vnd vbel angerichtt.
Denn ohne gonst vnd geld wird dieser zeit gar selten
Was könstliches gedichtt. Wer fluchen wil vnd schelten
Wenn geld zu geben ist der komme hieher nicht.
Denn solchen ist die konst auch nicht vmb geld verpflicht
Wiewol sie sonst mit lust dient in des geldes zelten.
Wer nun aus freyen muth' vnd liebe zu der konst
(Welch' ohne geld nichts ist als wind vnd lauter donst)
Jhm etwas zu der lust wil könstlich lassen mahlen
Der sey auff geld bedacht so spürt man daß die gonst
Die er zu könsten trägt mit nichte sey vmbsonst
Die losung' hier ist geld. Man muss hier redlich zahlen.