[Wer gesündigt/ wird zuerst hassen was er hat verbrochen]
Written 1672-01-01 - 1672-01-01
Wer gesündigt wird zuerst hassen was er hat verbrochen
Dringt die Gunst beym Richtstuhl durch er ist drum nicht loßgesprochen
Sein Gewissen das sich fühlt steht am ersten wider ihn
Eigne Reu und Scham und Angst muß ihn zur Bestraffung ziehn.